90 Prozent der Gemeinden hat einen Gefahrenzonenplan

09.01.2026, 11:30

Landesregierung genehmigt Gefahrenzonenplan St. Leonhard in Passeier - 105 Südtiroler Gemeinden verfügen nun über einen gültigen Plan

90 Prozent der Südtiroler Gemeinden verfügen über einen genehmigten Gefahrenzonenplan. Am 9. Jänner ist St. Leonhard in Passeier dazu gekommen. (Grafik: Landesamt für Landschafts- und Gemeindeplanung)
90 Prozent der Südtiroler Gemeinden verfügen über einen genehmigten Gefahrenzonenplan. Am 9. Jänner ist St. Leonhard in Passeier dazu gekommen. (Grafik: Landesamt für Landschafts- und Gemeindeplanung)

BOZEN (LPA). Die Südtiroler Gemeinden arbeiten weiter an der Erstellung der Gefahrenzonenpläne: Am 9. Jänner hat die Landesregierung den Gefahrenzonenplan (GZP) der Gemeinde St. Leonhard in Passeier genehmigt. Damit verfügen nun 105 der insgesamt 116 Südtiroler Gemeinden über einen gültigen Gefahrenzonenplan – das sind 90 Prozent.

„Ein gültiger Gefahrenzonenplan ist ein wichtiges Instrument für die Raumplanung und die Voraussetzung, um die Siedlungsentwicklung einer Gemeinde über einen längeren Zeitraum sicher und korrekt planen zu können", betont der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und Raumentwicklung Peter Brunner. „Er fördert den achtsamen Umgang mit Raum und Boden und die Sensibilisierung der Bürger für Naturgefahren.“

Die Erstellung des Gefahrenzonenplans erfolgt in mehreren Phasen, die mit der Genehmigung des Plans durch den Gemeinderat und im Anschluss durch die Landesregierung enden. Wie die Direktorin des Landesamtes für Landschafts- und Gemeindeplanung Carlotta Polo präzisiert, befinden sich die Gefahrenzonenpläne der elf noch ausständigen Gemeinden in der Prüfungs- oder Genehmigungsphase: In sechs Gemeinden läuft die fachliche Prüfung der Gefahrenzonenpläne durch die Ämter, während die Gefahrenzonenpläne von fünf Gemeinden in der Genehmigungsphase sind.

Der Gefahrenzonenplan von St. Leonhard in Passeier wurde vom Gemeinderat im Dezember genehmigt. Die Landesregierung hat das positive Gutachten der Dienststellenkonferenz geteilt und den Gefahrenzonenplan nun wie vom Gemeinderat beantragt genehmigt.

Alle Informationen zum Gefahrenzonenplan sind auf den Landeswebseiten im Portal Naturgefahren zu finden. Dort findet sich auch ein von der Agentur für Bevölkerungsschutz erstellter, kompakter Info-Flyer mit den wichtigsten Informationen zum Gefahrenzonenplan auf einen Blick.

Zusatzinformationen

Der Gefahrenzonenplan (GZP) ermittelt die Gebiete mit hydrogeologischen Gefahren auf dem Gemeindegebiet. Er unterscheidet vier Zonen und drei Gefährdungsstufen. (Foto: LPA)
Der Gefahrenzonenplan (GZP) ermittelt die Gebiete mit hydrogeologischen Gefahren auf dem Gemeindegebiet. Er unterscheidet vier Zonen und drei Gefährdungsstufen. (Foto: LPA)

Drei Gefährdungsstufen, vier Zonen

BOZEN (LPA). Der Gefahrenzonenplan ist in den Artikeln 55 und 56 des Landesgesetzes für "Raum und Landschaft" (Nr. 9/2018) geregelt. Dieser Fachplan hat das Ziel, die größtmögliche Sicherheit vor Naturereignissen wie MassenbewegungenWassergefahren und Lawinen für Siedlungsgebiete und Infrastrukturen zu gewährleisten. Er besteht aus einer Gefahrenzonenkarte und den Fachberichten mit detaillierter Beschreibung der festgestellten Gefahren. 

Der Gefahrenzonenplan unterscheidet zwischen drei Gefährdungsstufen (H steht für Englisch Hazard, also Gefahr), die farblich gekennzeichnet sind: H4 steht für sehr hohe Gefahr (rote Zone), H3 für hohe Gefahr (blaue Zone), H2 für mittlere Gefahr (gelbe Zone). Grau gekennzeichnet werden schließlich untersuchte Zonen, die zum Zeitpunkt der Erhebung keiner Gefahr ausgesetzt sind. Die verschiedenen Gefahrenstufen bedingen Einschränkungen bei der Bautätigkeit und bei der Ausweisung von Bauzonen.

mpi