Allgemeinmedizin: Land unterbreitet umfassenden Vorschlag

10.03.2026, 09:40

Bei Verhandlungen zum Landeszusatzvertrag der Allgemeinmediziner legt Land Maßnahmenpaket für bessere Versorgung der Bürger und Aufwertung der Hausärzte vor – 7 Millionen Euro pro Jahr bis 2028

Ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Gesundheitsversorgung der Bürger und zur Aufwertung des Hausarzt-Berufs hat das Land bei den Verhandlungen zum Landeszusatzvertrag der Allgemeinmediziner vorgelegt. Das Land bietet dafür jährlich 7 Millionen Euro im Zeitraum 2026–2028. (Foto: LPA/Claudia Corrent)
Ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Gesundheitsversorgung der Bürger und zur Aufwertung des Hausarzt-Berufs hat das Land bei den Verhandlungen zum Landeszusatzvertrag der Allgemeinmediziner vorgelegt. Das Land bietet dafür jährlich 7 Millionen Euro im Zeitraum 2026–2028. (Foto: LPA/Claudia Corrent)

BOZEN (LPA). "Der Vorschlag, den wir den Sozialpartnern am Verhandlungstisch heute unterbreitet haben, ist der insgesamt 14. unterschriftsreife Vertragsentwurf, den wir seit der Wiederaufnahme der Verhandlungen im Juni 2025 vorgelegt haben. Drei weitere Textvorschläge für Abkommen zu spezifischen Themen sind dabei noch nicht einmal mitgezählt", sagt Gesundheitsressortdirektor Michael Mayr. Der Ressortchef leitet als Vorsitzender der öffentlichen Delegation die Vertragsverhandlungen mit den Gewerkschaftsvertretungen der Allgemeinmediziner.

Der Vorschlag, auf den Mayr sich bezieht, wurde den Gewerkschaftsvertretungen der Allgemeinmediziner in Südtirol am 10. März am  Morgen vorgelegt. Er umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die einerseits auf eine bessere und auch einheitlichere hausärztliche Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger im Land abzielen und andererseits die Aufwertung und Stärkung der Allgemeinmedizin und der wohnortnahen Versorgung insgesamt zum Ziel haben.

Arbeitsbedingungen der Allgemeinmediziner verbessert

Im Mittelpunkt des vorgelegten Angebots steht die Neugestaltung der sogenannten "Betreuungskontinuität": Diese ärztliche Rufbereitschaft in den Nachtstunden und an Wochenenden und Feiertagen soll den Hausärzten künftig von den Gemeinschaftshäusern abgenommen und über die neue einheitliche Gesundheitsnummer 116117 garantiert werden. "Wir schaffen damit ein übersichtliches System, das den Patientinnen und Patienten zeitnah hilft und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Allgemeinmediziner verbessert", erklärt Ressortdirektor Mayr. Ziel sei es, den Zugang zur medizinischen Betreuung außerhalb der Ambulatoriumszeiten der Hausärzte landesweit zu vereinheitlichen und zu erleichtern. In den Gemeinschaftshäusern sollen eigene Ambulatorien für kleinere Dringlichkeiten mit Ärzten und Pflegepersonal im aktiven Dienst entstehen, zusätzlich werden mobile Einheiten die Patientinnen und Patienten zuhause besuchen, wenn diese nicht ins Gemeinschaftshaus kommen können. "Für die Dienste im Gemeinschaftshaus sieht der aktuelle Vorschlag Stundenvergütungen für die Hausärzte vor, die deutlich über dem Betrag liegen, den der staatliche Vertrag festlegt", sagt Mayr.

Ein weiterer Punkt im Angebot des Landes betrifft die Erhöhung des Beitrags für Sekretariatspersonal: Der derzeitige Betrag (3,50 Euro pro eingeschriebenem Patient) würde demnach auf 7,50 Euro steigen und sich somit mehr als verdoppeln. Für all jene Allgemeinmediziner, die freiwillig im Gemeinschaftshaus Dienst tun, würde der Beitrag nochmal um weitere 1,50 Euro pro Patient erhöht.

7 Millionen Euro bis 2028

Der Vertragsentwurf sieht auch vor, medizinische Leistungen deutlich aufzuwerten: Hausbesuche sollen künftig je nach Aufwand deutlich höher vergütet werden (auch hier teilweise mehr als das Doppelte im Vergleich zum gesamtstaatlichen Vertrag), gleichzeitig ist eine Anpassung der Vergütung und Erweiterung der Leistungen vorgesehen, die über den normalen hausärztlichen Aufwand hinausgehen, wie die Wundversorgung oder diagnostische Leistungen. Für die entsprechenden Geräte ist bereits jetzt ein Beitrag von bis zu 50 Prozent des Kaufpreises vorgesehen.

Schließlich sieht das Angebot vor, dass in einer Übergangsphase in peripheren Gebieten, die von einem Gemeinschaftshaus weiter entfernt sind, die Allgemeinmediziner in den Abendstunden (20-24 Uhr) auch weiterhin einen telefonischen Bereitschaftsdienst beibehalten und diesen auch extra vergütet bekommen, wobei jeweils eine Ärztin oder ein Arzt pro Gebiet diesen Dienst übernimmt.

"Der Betrag von 7 Millionen Euro, der von der Landesregierung für die Vertragsverhandlungen mit den 310 Allgemeinmedizinern zur Verfügung gestellt worden ist, stellt eine erhebliche Investition in die wohnortnahe Versorgung dar", sagt Mayr.

red/san