Assistierter Suizid: Eigenständiges Gesetz soll ausgearbeitet werden
Assistierter Suizid soll nicht im Omnibusgesetz geregelt werden, sondern in einem eigenständiges Gesetz - Die inhaltliche Zielsetzung bleibt unverändert
BOZEN (LPA). Die gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid, wird nicht, wie bisher geplant, im Rahmen des Omnibusgesetzes weiterverfolgt, sondern in einem eigenständigen Gesetz ausgearbeitet. Die Entscheidung betrifft ausschließlich den gesetzlichen Rahmen. An den bisherigen inhaltlichen Zielsetzungen ändere sich dadurch nichts, sagt Gesundheitslandesrat Hubert Messner.
Messner stellt zugleich einen zentralen Punkt klar: "Mit dem Gesetzentwurf wird kein neues Recht auf einen medikamentös assistierten Suizid geschaffen." Das Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofs sieht unter klar definierten Voraussetzungen die Nicht-Strafbarkeit der Beihilfe zum medikamentös assistierten Suizid vor und überträgt dem Gesetzgeber die Aufgabe, die dafür erforderlichen organisatorischen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen zu regeln. "Genau die dafür nötigen Abläufe und Regeln festlegen, war das Ziel des bisherigen Gesetzentwurfs", erklärt Messner.
Es gehe somit darum, klare gesetzliche Regeln für das Gesundheitspersonal in dem bereits vom Verfassungsgericht festgelegten Rahmen zu schaffen. "Unser Ziel ist es, den Mitarbeitenden im Gesundheitswesen Orientierung und Rechtssicherheit zu geben und gleichzeitig Patientinnen und Patienten zu schützen sowie hohe medizinische, ethische und rechtliche Standards sicherzustellen", unterstreicht Messner. "Es ging niemals darum, Sterbehilfe einzuführen. Unser Anliegen war und ist es, klare Rahmenbedingungen für jene zu schaffen, die in einem rechtlich sensiblen Bereich Verantwortung tragen. Daran ändert auch eine andere gesetzestechnische Einordnung nichts", betont Landesrat Messner.
In den vergangenen Wochen seien zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung eingegangen. Neben kritischen Stimmen habe es auch viel Zuspruch für das Anliegen gegeben. Diese unterschiedlichen Perspektiven würden nun sorgfältig geprüft und in die weiteren Arbeiten für ein entsprechendes Gesetz einfließen.
Messner stellt klar, dass die Weiterentwicklung der Palliativmedizin, der Hospizversorgung und der Begleitung schwerkranker Menschen unabhängig von der Diskussion über den assistierten Suizid weiterverfolgt wird und unverändert zu den zentralen Entwicklungsschwerpunkt der Gesundheitsversorgung zählt. In den kommenden Monaten wird laut Messner auf Grundlage der bisherigen Arbeiten ein eigenständiger Gesetzesentwurf ausgearbeitet.
red/san
