Auch in Seis soll leistbarer Wohnraum entstehen
In Seis entsteht Wohnprojekt mit Preisdeckelung auf dem Areal der "Villa Hermes" – Lokalaugenschein von Landesrat Brunner und Bürgermeisterin Pallanch – Seminar für Bürgermeister und -meisterinnen
BOZEN/KASTELRUTH (LPA). Auf dem Grundstück der "Villa Hermes" in Seis soll leistbarer Wohnraum entstehen. Vor kurzem hat Raumentwicklungslandesrat Peter Brunner mit der Bürgermeisterin von Kastelruth Cristina Pallanch einen Lokalaugenschein vorgenommen. Anwesend war auch Devid Aichner von der AIMO Immobilien GmbH und Architekt Markus Lunz, die das Projekt erklärten.
"Mit dem Wohnen mit Preisbindung schaffen wir ein wirksames Instrument, um leistbaren Wohnraum dort zu sichern, wo der Markt allein an seine Grenzen stößt", betonte Landesrat Brunner. "Damit möchten wir jungen Familien und Einheimischen eine realistische Möglichkeit auf Eigentum geben."
Das Projekt trägt den Namen "Residence Hermes" und sieht den Bau von Zwei-, Drei- und Vier-Zimmerwohnungen vor. Entstehen soll eine Wohnanlage, wobei 60 Prozent der neuen Kubatur für leistbare Wohnungen zum gedeckelten Preis reserviert sind. Für die Vergabe der Wohnungen hat die Gemeinde Kastelruth bereits eine Rangordnung erstellt, die für jene Personen oder Haushalte offen ist, die die Voraussetzungen für den geförderten Wohnbau erfüllen. "Es sind schon viele dieser leistbaren Wohnungen vergeben worden", erklärte Bürgermeisterin Cristina Pallanch. "Bei diesem Projekt auf dem Areal der Villa Hermes möchten wir das Angebot von Wohnungen mit gedeckeltem Preis mit einer nachhaltigen Ortsentwicklung verbinden." Ein Teil des früheren Parks beziehungsweise der Grünfläche soll erhalten bleiben und an die Gemeinde übergehen. Zum Dorfzentrum hin soll ein Mischweg für Fußgänger und Radfahrende entstehen.
Seminar zum Wohnen mit Preisbindung am 16. Juni
Um darüber zu informieren, wie das Wohnen mit Preisbindung in den Südtiroler Gemeinden umgesetzt werden kann, veranstaltet die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung am 16. Juni im Landhaus 11 in Bozen das Seminar "Wohnen mit Preisbindung. Art. 40 LG 9/2018", das sich gezielt an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister richtet. Darin werden alle rechtlichen Aspekte erklärt sowie Praxisbeispiele vorgestellt.
Das sogenannte "Wohnen mit Preisbindung", das eine neue Form des geförderten Wohnbaus darstellt, wurde auf Initiative von Landesrat Brunner ins Leben gerufen. Anstoß dafür waren die 2024 von der Landesregierung verabschiedeten Durchführungsbestimmungen zum Landesgesetz Raum und Landschaft 9/2018 (LPA hat berichtet).
Kernpunkt des Wohnens mit Preisbindung ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller: Nach deren Unterzeichnung erhält der Antragsteller die Baugenehmigung für die Errichtung der Wohnungen mit Preisbindung, die 60 Prozent des gesamten Bauvolumens ausmachen müssen: Der Bauträger verpflichtet sich, davon mindestens 40 Prozent Wohnraum für den geförderten Wohnbau und 20 Prozent für Ansässige zu realisieren. Die Preisbindung ist für 20 Jahre aufrecht. Auch nach dem Ablauf dieser Zeit bleibt das Wohnen für Ansässige als Bindung aufrecht.
mpi