Autonomiereform endgültig genehmigt
Verfassungsgesetzentwurf auch im Senat in zweiter Lesung verabschiedet – Landeshauptmann Kompatscher: "Bedeutender Moment: Garantie und Weiterentwicklung unserer Autonomie"
ROM (LPA). Der 13. Mai 2026 wird zu einem wichtigen Datum im Kalender der Südtirol-Autonomie. Nach der Abgeordnetenkammer hat auch der Senat der Republik in seiner Sitzung vom 13. Mai den Verfassungsgesetzentwurf zur Änderung des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol in zweiter Lesung und damit endgültig genehmigt. Nach der anstehenden Unterzeichnung durch den Präsidenten der Republik innerhalb eines Monats und 15 Tage ab Veröffentlichung im Amtsblatt tritt das Verfassungsgesetz in Kraft.
Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte in ihrer programmatischen Regierungserklärung 2022 zugesichert, die Autonomiestandards von 1992 wiederherzustellen. Auf dieser Grundlage übermittelte Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher 2023 einen Reformvorschlag, der die Basis für intensive Verhandlungen bildete. Nun wurde die Reform endgültig genehmigt.
"Das ist ein bedeutender Moment für unsere Autonomie", erklärt Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher. "Die heute vom Senat verabschiedete Statutenreform stellt nicht nur gesetzgeberische und verwaltungstechnische Zuständigkeiten wieder her, die 1992 Österreich zur Abgabe der Streitbeilegungserklärung veranlasst haben, sondern eröffnet uns auch neue Handlungsspielräume. Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt: Die Landesverwaltung ist schon bereit, diese neuen Spielräume in Maßnahmen umzusetzen, die konkrete Verbesserungen für Land und Leute bringen."
Warum war eine Reform des Autonomiestatuts notwendig?
Mit der Reform des Titels V der Verfassung im Jahr 2001 waren alle Zuständigkeiten, die nicht ausdrücklich dem Staat vorbehalten waren, den Regionen und autonomen Ländern übertragen worden. Der Verfassungsgerichtshof interpretierte die beim Staat verbliebenen Zuständigkeiten als Querschnittskompetenzen. Dies führte in den folgenden Jahren zu einer sehr zentralistischen Ausrichtung und schränkte die gesetzgeberischen und verwaltungstechnischen Zuständigkeiten des Landes Südtirol schrittweise ein.
Die Inhalte des Verfassungsgesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen vor:
• Wiederherstellung der autonomen Zuständigkeiten, die eingeschränkt wurden (Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals; Raumordnung und Bauleitpläne; Straßenwesen, Wasserleitungen und öffentliche Arbeiten im Interessenbereich der Provinz; Übernahme öffentlicher Dienste in Eigenverwaltung und deren Wahrnehmung durch Sonderbetriebe einschließlich Abfallbewirtschaftung; Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie);
• neue "ausschließliche" Zuständigkeiten (Schutz der Umwelt und der Ökosysteme einschließlich der Regelung des Wildtiermanagements; Handel);
• Reduzierung der Schranken für die autonome Gesetzgebung und Erweiterung der Spielräume in allen Politikbereichen (Abschaffung der Begrenzung durch grundlegende Normen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik; Einschränkung auf die "allgemeinen Grundsätze" der Rechtsordnung; ausdrückliche Bezeichnung der primären Gesetzgebungskompetenz als "ausschließliche");
• Präzisierung der Funktion der Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut für die Weiterentwicklung der Autonomie (Harmonisierung der Ausübung der Gesetzgebungsbefugnis der Region und der Provinzen mit jener des Staates unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen der Autonomie);
• Einvernehmensklausel (Künftige Änderungen des Autonomiestatuts benötigen die Zustimmung des Regionalrats und beider Landtage; das anerkannte Autonomieniveau kann jedenfalls nicht mehr unterschritten werden);
• Minderheitenschutzbestimmungen (Wahlrecht – Ansässigkeitsklausel; Kann-Bestimmung zur Sprachgruppen-Zusammensetzung der Landesregierung; Kann-Bestimmung zur Sprachgruppen-Zusammensetzung des Gemeindeausschusses).
Alle Details zur Reform der Autonomie finden sich auf den Webseiten des Landes Südtirol.
pio
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- Sie hatten auch an der Ausarbeitung und Verabschiedung der Autonomiereform gearbeitet (von links): Landeshauptmann Arno Kompatscher (Südtirol), Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, Regionenminister Roberto Calderoli und Landeshauptmann Maurizio Fugatti (Trentino). (Foto: LPA) » [IMG 241 kB]
- Am 13. Mai stimmte der Senat mit einer deutlichen Mehrheit für die Autonomiereform. Damit ist die Reform genehmigt. (Foto: LPA) » [IMG 118 kB]
- Senator Meinhard Durnwalder (stehend) war mit Senatorin Elena Testor und Senator Andrea De Priamo Berichterstatter des Verfassungsgesetzentwurfes. Zudem verfolgen Senatorin Julia Unterberger und Senator Luigi Spagnolli die Abstimmung im Senat. (Foto: LPA) » [IMG 132 kB]
- Regionenminister Roberto Calderoli hatte die Autonomiereform mit vorbereitet. (Foto: LPA) » [IMG 114 kB]
- Der erste Vizepräsident des Senats, Gian Marco Centinaio, leitete die Sitzung im Palazzo Madama. (Foto: LPA) » [IMG 159 kB]