Eigene Schülerverkehrsdienste: Ansuchen bis Ende Juli einreichen
Außerordentliche Anträge ab 15. Juli online einreichen – Ausnahmsweise Wiedereröffnung der Frist für die ordentlichen Anträge für jene, die im Frühjahr technische Probleme bei der Einreichung hatten
BOZEN (LPA). Nachdem die Landesregierung am 10. Juli die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen hat (LPA hat berichtet), ist es ab dem heutigen 15. Juli wieder möglich, ordentliche Anträge für den eigenen Schülerverkehrsdienst für das Schuljahr 2026/27 einzureichen. Diese Möglichkeit steht ausschließlich jenen Familien oder volljährigen Schülerinnen oder Schülern offen, die im Frühjahr online um den Dienst ansuchen wollten, aufgrund technischer Probleme aber das Ansuchen nicht termingerecht beim Amt für Schulfürsorge einreichen konnten.
In diesem Fall kann das Ansuchen bis zum 29. Juli (12 Uhr) nachgereicht werden, indem beim Antrag eine Ersatzerklärung hochgeladen wird. Mit dieser bestätigt die antragstellende Person, dass ein fristgerechtes Einreichen des Antrages aufgrund technischer Probleme nicht möglich war. Wenn diese Erklärung nicht beigefügt wird, ist der Antrag nicht zulässig.
Im Zeitraum vom 15. Juli bis 29. Oktober können alle weiteren außerordentlichen Anträge um eigenen Schülerverkehrsdienst eingereicht werden. Dies ist im Falle von Schulwechsel oder dem Wechsel des Wohnsitzes oder des Wohnortes nötig. Auch andere objektive, nachweisbare Gründe oder neu eigetretene Härtefälle werden hier berücksichtigt. Dem Antrag sind gemeinsam mit Unterlagen, welche den geltend gemachten Grund nachweisen, über myCivis einzureichen.
Die Anträge werden online über die myCIVIS eingereicht. Der Zugang ist über SPID oder über die elektronische Identitätskarte (CIE) oder über die aktivierte Bürgerkarte/nationale Dienstkarte (CNS) möglich. Informationen zum Dienst und Antworten auf wichtige Fragen sind im Landeswebportal unter www.provinz.bz.it/eigener-schuelerverkehrsdienst abrufbar.
ck