Jugendcheck stärkt Beteiligungsmöglichkeiten der Jugendbeiräte

09.07.2026, 10:30

Änderungsvorschlag im Sammelgesetz von Landesrat Philipp Achammer eingebracht – Neuer Absatz im Landesgesetz führt Jugendcheck für politische Vorhaben ein

Mit der Einführung des Jugendchecks, der von den Landesjugendbeiräten im Hinblick auf politische Entscheidungen durchgeführt werden kann, soll geprüft werden, ob die Maßnahmen im Sinne für junge Menschen und künftige Generationen sind. (Foto: LPA/Amt für Jugendarbeit)
Mit der Einführung des Jugendchecks, der von den Landesjugendbeiräten im Hinblick auf politische Entscheidungen durchgeführt werden kann, soll geprüft werden, ob die Maßnahmen im Sinne für junge Menschen und künftige Generationen sind. (Foto: LPA/Amt für Jugendarbeit)

BOZEN (LPA). Am 3. Juli hat der Südtiroler Landtag über ein Sammelgesetz mehrere Änderungen an unterschiedlichen Landesgesetzen gutgeheißen. Ein Teil davon betrifft auch eine neue Möglichkeit für die Landesjugendbeiräte aller drei Sprachgruppen: So kann künftig eine „Bewertung der Jugend- bzw. Generationenverträglichkeit von Gesetzentwürfen, Programmen und sonstigen politischen Vorhaben des Landes“ durchgeführt werden. Das Anliegen hinter der Einführung dieses "Jugendchecks" ist für den Einbringer der Änderung, Landesrat Philipp Achammer, die Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen zu steigern: "Politische Entscheidungen von heute beeinflussen vor allem die Zukunft junger Menschen. Deshalb sollte den Gremien, die ihre Interessen vertreten, mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, eigene Anliegen und Perspektiven besser als bisher vorbringen zu können."

Der Jugendcheck ist ein fachlich beratendes Instrument, das auch auf EU-Ebene von der Europäischen Kommission genutzt wird. Es soll dazu beitragen, dass die möglichen Auswirkungen politischer Entscheidungen auf junge Menschen und auf künftige Generationen mitbedacht und sichtbar gemacht werden. Die Landesjugendbeiräte können auf dieses Instrument zurückgreifen und erhalten damit eine weitere Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Die Bestimmung tritt mit dem Inkrafttreten des Sammelgesetzes nach dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

ck