Örtliche Körperschaften: Vereinfachung der Abrechnung
Landesregierung genehmigt Durchführungsverordnung – Vorschuss von 80 Prozent bereits nach Beginn der Ausführung des Investitionsprojekts
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 31. Juli die Durchführungsverordnung zu den Modalitäten der Abrechnung für die Finanzierung von Investitionen der örtlichen Körperschaften genehmigt. Ziel der neuen Durchführungsverordnung ist die Vereinfachung der Abrechnungsmodalitäten: Die Finanzierung kann nun als Vorschuss ausgezahlt werden, bevor die örtliche Körperschaft (Gemeinde oder Bezirksgemeinschaft) die Ausgabe tatsächlich getätigt hat. Zudem wurden die Abrechnungsfristen für mehrjährige Finanzierungen geändert.
"Mit dieser Durchführungsverordnung sorgen wir für Vereinfachung und Bürokratieabbau – zwei wichtige Ziele, die wir uns im Koalitionsprogramm gesetzt haben, zum Vorteil der örtlichen Körperschaften und somit der Bürgerinnen und Bürger", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in der Landesregierung auch für die Gemeinden zuständig ist.
Laut der neuen Durchführungsverordnung kann nach Beginn der Ausführung des Investitionsprojekts ein Vorschuss von 80 Prozent der gesamten gewährten Finanzierung ausbezahlt werden. Diese Vereinfachung ermöglicht eine zeitnahe Auszahlung an die begünstigten Körperschaften. Die Verordnung sieht vor, dass der Restbetrag nach Vorlage einer einzigen Abrechnung über die getätigte Ausgabe sowie einer Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung des Projekts ausbezahlt wird. Der Verzicht auf Teilauszahlungen führt zu einer Vereinfachung der Verfahren und zu einer Verringerung des bürokratischen Aufwands.
Der Rat der Gemeinden hat zur Durchführungsverordnung bereits ein positives Gutachten abgegeben.
mdg/pio
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- "Mit dieser Durchführungsverordnung sorgen wir für Vereinfachung und Bürokratieabbau – zwei wichtige Ziele, die wir uns im Koalitionsprogramm gesetzt haben, zum Vorteil der örtlichen Körperschaften und somit der Bürgerinnen und Bürger", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in der Landesregierung auch für die Gemeinden zuständig ist. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri) » [IMG 2 MB]
- Mit der von der Landesregierung am 31. Juli genehmigten Durchführungsverordnung wird die Abrechnungsmodalität für die Finanzierung von Investitionen der örtlichen Körperschaften vereinfacht: im Bild das Rathaus von Brixen. (Foto: LPA) » [IMG 2 MB]
