Pamer trifft künftige Vormunde unbegleiteter Minderjähriger
Ehrenamtlich Tätige begleiten Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger – Grundausbildung der Kinder- und Jugendanwaltschaft fand vor Kurzem statt, seit 2017 insgesamt 130 Vormunde ausgebildet
BOZEN (LPA). Junge Menschen ohne italienische oder EU-Staatsbürgerschaft, die sich ohne Begleitung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigte in Italien aufhalten, haben laut gesetzlicher Regelung aus dem Jahr 2017 Anspruch auf einen Vormund oder eine Vormundin, der oder die den Minderjährigen beratend, begleitend und unterstützend zur Seite steht. Zu den Aufgaben einer Vormundin oder eines Vormundes zählen unter anderem die Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten, die Übernahme der Kontakte zu Schule und Arbeit oder auch die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung. "Junge Menschen brauchen jemandem, auf den sie sich verlassen können, der Sicherheit gibt und der unterstützt, den eigenen Platz in der Gesellschaft zu finden. Vormundinnen und Vormunde übernehmen dabei nicht nur für die Jugendlichen eine wichtige Rolle, sondern zeigen auch großes gesellschaftliches, ehrenamtliches Engagement", sagt Landesrätin Rosmarie Pamer.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat die Aufgabe, die Rechte und Interessen von jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr zu schützen und ist in diesem Zusammenhang auch für Auswahl und Ausbildung von freiwilligen Vormundinnen und Vormunden zuständig. "Jedes Kind und jeder junge Mensch hat, unabhängig von seiner oder ihrer Herkunft, den gesetzlichen Anspruch auf ein sicheres Aufwachsen. Dies zu garantieren ist die zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft", betont Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller.
Gemeinsam mit dem Jugendgericht, der Dienststelle für soziale Integration des Betriebes für Sozialdienste Bozen, den Sozialdiensten, den Aufnahmeeinrichtungen, den Kulturvermittlern und der Quästur ist die Kinder- und Jugendanwaltschaft ein wichtiger Akteur, wenn es darum geht unbegleitete junge Menschen aufzunehmen und zu schützen. Menschen, die eine Vormundschaft freiwillig übernehmen, wachen über die Bedingungen der Aufnahme, die Erziehung und Integration, Sicherheit und den Schutz der Minderjährigen. Unbegleitete Minderjährige sind dabei bei ihrem Vormund/ihrer Vormundin untergebracht, sondern leben meist in einer Einrichtung des Landes oder bei einer Pflegefamilie. In Südtirol wurden derzeit laut Daten des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion 114 unbegleitete ausländische Jugendliche aufgenommen, 78 von ihnen sind noch minderjährig, 36 sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. 61 der unbegleiteten Jugendlichen leben in Einrichtungen in Südtirol, 53 in Einrichtungen außerhalb Südtirols.
Zusatzinformationen
BOZEN (LPA). Seit 2017 wurden insgesamt 130 Vormunde und Vormundinnen ausgebildet, vor Kurzem fand eine weitere Grundausbildung statt, an der 14 Interessierte teilgenommen haben. Der Kurs wird jährlich von der Kinder- und Jugendanwaltschaft organisiert und ermöglicht es sich anschließend ins Register der freiwilligen Vormunde und Vormundinnen beim Jugendgericht eintragen zu lassen.
Beim Lehrgang informierte Agnese Di Giorgio vom Amt für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion über das Organisationsmodell der Sozialdienste zum Schutz von Minderjährigen und zum Aufnahmesystem für unbegleitete ausländische Minderjährige. Die Erstaufnahme erfolgt dabei über den Dienst für Soziale Integration (DSI) in den beiden Einrichtungen "Casa Rossa" und "Conte Forni" in Bozen, die von Volontarius/River Equipe geführt werden. Bei der Zweitaufnahme sind neben dem DSI auch die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften eingebunden. Die rechtlichen Aspekte der freiwilligen Vormundschaft vertiefte Franziska Gasser von der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Serena Valenti und Roberta Facchini (DSI) gaben Einblick in das Unterstützungsnetz für Minderjährige, Vormundinnen und Vormunde. Samuele Aldi, Vizekoordinator der sozialpädagogischen Einrichtung "Focolare", veranschaulichte den Alltag der Minderjährigen in der Wohngemeinschaft und die Aufgaben der Erziehenden. Karin Kofler, Direktorin des Jugendgerichtes, erläuterte die Rolle des Jugendgerichtes im Bereich der freiwilligen Vormundschaft. Zudem berichtete Massimo Vidoni über seine Erfahrungen als freiwilliger Vormund. Den gelungenen Abschluss des Grundkurses gestalteten zwei unbegleitete ausländische Minderjährige, die ihre persönlichen Erfahrungen teilten.
ck