110 von 116 Gemeinden haben einen Gefahrenzonenplan
Landesregierung genehmigt Gefahrenzonenplan Olang – Rund 95 Prozent der Südtiroler Gemeinden verfügen damit über einen gültigen Plan
BOZEN (LPA). Beinahe alle haben es geschafft: 110 der insgesamt 116 Südtiroler Gemeinden verfügen über einen gültigen Gefahrenzonenplan – das sind 95 Prozent. Neu hinzugekommen ist am 6. November der Gefahrenzonenplan (GZP) der Gemeinde Olang, den die Landesregierung auf Vorschlag von Raumentwicklungslandesrat Peter Brunner genehmigt hat.
„Ein gültiger Gefahrenzonenplan ist zentral für die Raumplanung und Voraussetzung für eine sichere Siedlungsentwicklung", betont der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und Raumentwicklung Peter Brunner. Der Gefahrenzonenplan fördere den achtsamen Umgang mit Grund und Boden und trage zur Sensibilisierung der Bürger für Naturgefahren bei.
Die Erstellung eines Gefahrenzonenplans erfolgt in mehreren Phasen, die mit der Genehmigung des Plans durch den Gemeinderat und im Anschluss durch die Landesregierung enden. "Der Gefahrenzonenplan ist verbindlich und hat Vorrang gegenüber den anderen Planungsinstrumenten auf Gemeindeebene", präzisiert die Direktorin des Landesamtes für Landschafts- und Gemeindeplanung Carlotta Polo.
Der Gefahrenzonenplan von Olang wurde vom Gemeinderat im September genehmigt. Die Landesregierung hat das positive Gutachten der Dienststellenkonferenz geteilt und den Gefahrenzonenplan nun wie vom Gemeinderat beantragt genehmigt.
Alle Informationen zum Gefahrenzonenplan sind auf den Landeswebseiten im Portal Naturgefahren zu finden. Dort findet sich auch ein von der Agentur für Bevölkerungsschutz erstellter, kompakter Info-Flyer mit den wichtigsten Informationen zum Gefahrenzonenplan auf einen Blick.
Zusatzinformationen
Drei Gefährdungsstufen, vier Zonen
Der Gefahrenzonenplan wird von den Artikeln 55 und 56 des Landesgesetzes für "Raum und Landschaft" (Nr. 9/2018) geregelt. Ziel dieses Fachplans ist es, die größtmögliche Sicherheit vor Naturereignissen wie Massenbewegungen, Wassergefahren und Lawinen für Siedlungsgebiete und Infrastrukturen zu gewährleisten. Er besteht aus einer Gefahrenzonenkarte und den Fachberichten mit detaillierter Beschreibung der festgestellten Gefahren.
Der Gefahrenzonenplan unterscheidet zwischen drei Gefährdungsstufen (H steht für Englisch Hazard, also Gefahr), die farblich gekennzeichnet sind: H4 steht für sehr hohe Gefahr (rote Zone), H3 für hohe Gefahr (blaue Zone), H2 für mittlere Gefahr (gelbe Zone). Grau gekennzeichnet werden schließlich untersuchte Zonen, die zum Zeitpunkt der Erhebung keiner Gefahr ausgesetzt sind. Die verschiedenen Gefahrenstufen bedingen Einschränkungen bei der Bautätigkeit und bei der Ausweisung von Bauzonen.
mpi
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- 95 Prozent der Südtiroler Gemeinden verfügen über einen genehmigten Gefahrenzonenplan. Am 6. November hat die Landesregierung jenen von Olang genehmigt. (Grafik: Landesamt für Landschafts- und Gemeindeplanung) » [IMG 1 MB]
- „Ein gültiger Gefahrenzonenplan ist zentral für die Raumplanung und Voraussetzung für eine sichere Siedlungsentwicklung", betont der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und Raumentwicklung Peter Brunner. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri) » [IMG 2 MB]
