Änderungen zum Landesgesetz Raum und Landschaft genehmigt

11.09.2026, 10:30

Mehr Handlungsspielraum für Gemeinden und Bürger bei Bestandsnutzung sowie Rechtssicherheit und Vereinfachung als Ziele

"Mit der Änderung des Landesgesetzes für Raum und Landschaft sollen bestehende Regelungen an die heutigen Anforderungen angepasst und Verfahren vereinfacht werden. Es handelt sich um keine Aufweichung der Raumordnung", betont der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz und Raumentwicklung Peter Brunner. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)
"Mit der Änderung des Landesgesetzes für Raum und Landschaft sollen bestehende Regelungen an die heutigen Anforderungen angepasst und Verfahren vereinfacht werden. Es handelt sich um keine Aufweichung der Raumordnung", betont der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz und Raumentwicklung Peter Brunner. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

BOZEN (LPA). Mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 75/2026 hat der Südtiroler Landtag am 11. September einige wesentliche Änderungen zum Landesgesetz 9/2018 „Raum und Landschaft“ genehmigt und Bestimmungen des staatlichen „Salva Casa“-Dekrets eingeführt. Vorgelegt worden ist der Gesetzentwurf von der Landesregierung auf Vorschlag von Umwelt-, Natur-, Landschaftsschutz- und Raumentwicklungslandesrat Peter Brunner. Mit der Änderung des Landesgesetzes für Raum und Landschaft sollen bestehende Regelungen an die heutigen Anforderungen angepasst und Verfahren vereinfacht werden. Im Mittelpunkt stehen mehr Rechtssicherheit, die bessere Nutzung des Gebäudebestands und mehr Handlungsspielraum, wo dies raumordnerisch sinnvoll ist.

Für Brunner keine Aufweichung der Raumordnung, sondern Änderungen, die die Realität des Landes berücksichtigen: Etwa, wenn es um das Landwirtschaftsgebiet gehe. „In Südtirol gibt es viele Landwirtschaftsgebiete, die längst nicht nur aus unverbauten Freiflächen bestehen. Dort befinden sich Wohnhäuser, Höfe, gewachsene Siedlungen und teilweise sogar Ortskerne. Wir tragen damit einer bestehenden Situation Rechnung und schaffen Erleichterungen für die Menschen, die dort leben“, erklärt der Landesrat.

Wintergärten und Autoabstellplätze im Landwirtschaftsgebiet

So sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen Wintergärten und offene Schutzdächer für Abstellplätze auch im Landwirtschaftsgebiet möglich sein. „Mit den Wintergärten kann die Wohnqualität bestehender Gebäude verbessert und zusätzliche nutzbare Fläche geschaffen werden, ohne dafür mehr Boden zu versiegeln“, erklärt Brunner. Auch bei Autoabstellplätzen werden praktikable Lösungen für bestehende Wohnsituationen geschaffen.

Dienstwohnungen und Mitarbeiterunterkünfte

Bei Dienstwohnungen in Gewerbegebieten soll die bestehende Regelung ebenfalls praxistauglicher gestaltet werden. Künftig sollen zwei Dienstwohnungen mit insgesamt bis zu 220 Quadratmetern möglich sein, anstatt der bisherigen 160 Quadratmeter. „Diese Wohnungen sind funktional an den jeweiligen Gewerbebetrieb gebunden und befinden sich weiterhin innerhalb einer Gewerbezone. Damit erleichtern wir den Generationswechsel, da nachfolgende Generationen so auch am Betriebsstandort wohnen können“, betont Brunner. Mit der neuen Regelung für Mitarbeiterunterkünfte wird eine Antwort auf den hohen Bedarf an zeitweiligen Unterbringungsmöglichkeiten für Beschäftigte geschaffen. „Diese Unterkünfte in bestehenden betrieblichen Strukturen bleiben weiterhin der gewerblichen Nutzung zugeordnet und sind als vorübergehende Entlastung für den Wohnungsmarkt gedacht“, sagt der Landesrat.

Landesrat Brunner verweist zudem darauf, dass es künftig möglich sein wird, auch Gewerbegebiete im Gemeindeinteresse bei besonderen Standorterfordernissen oder aus Gründen des Immissionsschutzes außerhalb der Siedlungsgrenzen auszuweisen – etwa wenn eine Ansiedlung innerhalb des Siedlungsgebiets zu Belastungen führen würde. Brunner: „Diese Regelung ist nicht als Freibrief für neue Gewerbegebiete auf der grünen Wiese gedacht, sondern um die Lebens- und Wohnqualität der ansässigen Bevölkerung zu schützen.“

Übernahme von "Salva Casa" und Dachböden

Mit der Änderung des Landesgesetzes für Raum und Landschaft werden weiters die Bestimmungen des staatlichen „Salva Casa“-Dekrets in die Landesgesetzgebung übernommen. „Hier geht es um die Legitimierung von kleineren baulichen Abweichungen und Eingriffen bei bestehenden Gebäuden mit dem Ziel, mehr Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen“, betont Landesrat Brunner. Berücksichtigt werden nur Sachverhalte, die bereits am 24. Mai 2024 bestanden haben.

Im Sinne der mit dem staatlichen „Salva Casa“ verfolgten Zielsetzung werden die Möglichkeiten zur Wiedergewinnung von Dachböden erweitert und die Dachgaubenregelung in aktualisierter Form wieder eingeführt. Damit soll zusätzlicher Wohnraum im Bestand geschaffen werden. Die Bestimmungen des Landschafts- und Denkmalschutzes bleiben dabei weiterhin uneingeschränkt aufrecht.

Eine weitere Änderung betrifft die Genehmigung von Durchführungsplänen im Landwirtschaftsgebiet. Unter klar definierten Voraussetzungen sollen die Gemeinden diese künftig selbst genehmigen können, sofern die Kommission für Raum und Landschaft mit Zustimmung des Sachverständigen für Landschaft ein positives Gutachten abgegeben hat. Damit werden zusätzliche bürokratische Hürden abgebaut, sagt Brunner.

mpi