Haushaltsvoranschlag 2027-2029: Kaufkraft weiter stärken

30.10.2026, 12:58

Landesregierung hat den Gesetzentwurf zum Haushaltsvoranschlag 2027–2029 verabschiedet - Gesamtvolumen liegt bei 9,17 Milliarden Euro

Landeshauptmann Kompatscher zeigte bei der Vorstellung des Haushaltsvoranschlags 2027-29 die Entwicklung nach Themenbereichen auf. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)
Landeshauptmann Kompatscher zeigte bei der Vorstellung des Haushaltsvoranschlags 2027-29 die Entwicklung nach Themenbereichen auf. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

BOZEN (LPA). Die Stabilität der Landesfinanzen und die Kontinuität der Leistungen der Verwaltung: Darauf ist der Haushaltsvoranschlag 2027-2029 ausgerichtet. Die Landesregierung hat dem Entwurf am 30. Oktober auf Vorschlag von Landeshauptmann und Finanzenlandesrat Arno Kompatscher zugestimmt. Damit wird die Deckung der Pflichtausgaben gewährleistet und die Mittel auf die als vorrangig eingestuften Bereiche (Soziales, Familien, Gesundheit, Personal, Forschung und Umweltschutz) verteilt. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung und Genehmigung übermittelt. Die für 2027 vorgesehenen Mittel steigen auf 9,17 Milliarden Euro, dies sind rund 300 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Damit können weitere Investitionsbereiche (unter Beachtung der Grundsätze der Vorsicht, Nachhaltigkeit und der mehrjährigen Planung) gestärkt werden. 

"Nach der Sicherstellung der finanziellen Stabilität und der Kontinuität der Dienstleistungen, ist es ein wichtiges Anliegen dieser Landesregierung vor allem in den Bereichen Sozialleistungen und Stärkung der Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger aktiv zu werden. Darum werden die Mittel im Sozialen, für Familien, für Gesundheit, Wohnbau, Umwelt und Klima sowie beim Personal aufgestockt", sagt Landeshauptmann Kompatscher und erklärt: "Konkret werden wir die IRPEF-Erleichterungen für Familien und Steuerzahlende ausweiten, die Regelung der Senkung des IRAP-Satzes wurde aktualisiert und hat damit die Grundlage geschaffen, dass dieser unter bestimmten Umständen auf bis zu zwei Prozent sinken kann."

Die wichtigsten Mittelzuweisungen

Dem Bereich Soziales und Familien stehen insgesamt 955,5 Millionen Euro zur Verfügung, was ein Anstieg um 88,4 Millionen Euro im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag ist. Damit soll die Kontinuität der Maßnahmen des Landes gesichert werden und die Unterstützung für Einzelpersonen, Familien und Menschen in unterschiedlichen Notlagen festigen. 

Für den Gesundheitssektor wurden über 2 Milliarden Euro bereitgestellt: Die vorgesehenen 2.096,7 Millionen  Euro (74,3 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen) untermauern die zentrale Bedeutung dieses Bereiches und gewährleisten die Kontinuität der Gesundheitsdienste und -leistungen. Über den Nachtragshaushalt könnten zusätzliche Geldmittel in diesen Bereich fließen. Zudem wird daran gearbeitet, gebundene Mittel aus Vorjahren wieder verfügbar zu machen. 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Wohnbau: Darin fließen 111,6 Millionen Euro (20 Millionen Euro mehr), um den finanziellen Rahmen für die Wohnbaupolitik des Landes zu stärken, denn leistbares Wohnen bleibt eine politische Priorität der Südtiroler Landesregierung. 

Für den NOI Techpark werden 200 Millionen Euro reserviert. Diese werden als Kapitalerhöhung von jährlich 100 Millionen Euro eingeplant. Mit dieser einmaligen Finanzierungsmaßnahme sollen Forschung und Unternehmen stärker verknüpft werden und damit neue Wertschöpfung schaffen. Mit 7,5 Prozent mehr an Geldmitteln (insgesamt 264,3 Millionen Euro) wird auch der gesamte Bereich Innovation, Forschung, Universität und Museen stärker unterstützt. 

133 Millionen Euro sind für die Bereiche Umwelt, Natur, Klima, Energie, Raumentwicklung und Sport vorgesehen (um 33,7 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant), um damit die Planungskapazität zu stärken. 

Für den Bereich Personal werden 1.698,9 Millionen Euro reserviert, das sind um 180,3 Millionen mehr als ursprünglich geplant. Der Anstieg ist zurückzuführen auf die neuen Kollektivverträge (vor allem für das Lehrpersonal) sowie auf den Inflationsausgleich. Mit diesen Investitionen wird die organisatorische und operative Kontinuität der Landesverwaltung sichergestellt. 

Geplante Steuerliche Maßnahmen 

Die Landesregierung plant für 2027 einen Steuerabzug von 700 Euro für IRPEF-Steuerpflichtige mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro sowie einen Steuerabzug von 300 Euro für Jahreseinkommen bis zu maximal 110.000 Euro. Zudem wird ein Steuerabsetzbetrag für zu Lasten lebende Kinder von 500 Euro (bis zu 90.000 Euro Einkommen) beziehungsweise 300 Euro (Einkommen bis zu 110.000 Euro) vorgesehen. Diese Maßnahme soll die Steuerbelastung verringern und die Kaufkraft der Familien in Südtirol stärken.

Für die IRAP ist eine Anpassung von 3,9 auf 2,68 Prozent als ermäßigten Steuersatz bei Abschluss von territorialen und betrieblichen Vereinbarungen geplant. Damit sollen Arbeitgeber konkrete Anreize erhalten, regelmäßig Vereinbarungen mit zusätzlichen Lohnbestandteilen abzuschließen und zu erneuern. Eine mögliche weitere Senkung auf 2 Prozent ist im Vorschlag der Sozialpartner enthalten, darüber wurde jedoch noch nicht definitiv entschieden. 

red/ck