Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen: Bewerbungen möglich

12.08.2026, 08:05

Verzeichnis der Kandidatinnen und Kandidaten für die Ernennung zu Mitgliedern der Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen wird aktualisiert - Bewerbungen bis zum 11. September einreichen

Die Aktualisierung der Kandidatenliste für die Ernennung der Mitglieder der Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen ist in Vorbereitung. Die derzeitigen Mitglieder sind (von links nach rechts) Domenico Laratta, Hermann Troger (Vorsitzender) und Brunhilde Pircher. (Foto: LPA/Greta Stuefer)
Die Aktualisierung der Kandidatenliste für die Ernennung der Mitglieder der Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen ist in Vorbereitung. Die derzeitigen Mitglieder sind (von links nach rechts) Domenico Laratta, Hermann Troger (Vorsitzender) und Brunhilde Pircher. (Foto: LPA/Greta Stuefer)

BOZEN (LPA). Im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol vom 12. August 2026, Nr. 32 – Wettbewerbe, wurde eine öffentliche Bekanntmachung zur Aktualisierung der Eintragung in das Verzeichnis der Kandidaten und Kandidatinnen für die Ernennung zu Mitgliedern der Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen der Autonomen Provinz Bozen veröffentlicht. Die Agentur hat die Aufgabe, die Landesverwaltung und die von ihr abhängigen öffentlichen Körperschaften bei Kollektivvertragsverhandlungen zu vertreten.

Für die Eintragung in das Verzeichnis der Kandidatinnen und Kandidaten für die Ernennung zu Mitgliedern der Landesagentur können sich Personen bewerben, die über ein Fachstudium der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaft oder der Politikwissenschaften verfügen, beide Landessprachen beherrschen, mindestens drei Jahre Erfahrung im Bereich der Kollektivvertragsverhandlungen, der Gewerkschaftsbeziehungen und der Personalverwaltung vorweisen sowie über Kenntnisse im Arbeitsrecht verfügen.

"Alternativ zum Studienabschluss gilt auch eine mindestens 20-jährige Berufserfahrung in den Bereichen Gewerkschaftsbeziehungen, Kollektivvertragsverhandlungen, Organisation, Personalverwaltung oder Arbeitsrecht als Voraussetzung für die Einschreibung", sagt der Generaldirektor des Landes, Alexander Steiner.

Interessierte können ihre Anträge innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Region, also spätestens bis zum 11. September 2026, telematisch an die zertifizierte E-Mail-Adresse generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.it oder mittels Einschreiben auf dem Postweg an die Generaldirektion des Landes Südtirol, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen zu übermitteln.

Informationen erteilt die Generaldirektion (direzionegenerale@provinz.bz.it). Die vollständige Ausschreibung mit den dazugehörigen Antragsformularen ist im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol abrufbar und kann dort heruntergeladen werden, und zwar unter https://amtsblatt.region.tnst.it/de/teil4.aspx?&ente=4606&numeroid=2235&anno=2026 und auf der Webseite des Landes unter https://recht.provinz.bz.it/de/veroffentlichungspflichtige-dokumente-und-unterlagen.

red/mdg/san