Landesrichtpreisverzeichnis 2026 steht

26.06.2026, 11:18

Landesregierung genehmigt aktualisiertes Richtpreisverzeichnis – Mehr Effizienz bei der Abwicklung öffentlicher Bauvorhaben und größtmögliche Transparenz bei Vergabeverfahren im Fokus

Mehr Effizienz bei öffentlichen Bauvorhaben und größtmögliche Transparenz bei Vergabeverfahren will die Landesregierung mit dem aktualisierten Richtpreisverzeichnis 2026 schaffen. (Foto: Shivendu Shukla/Unsplash. Das Foto darf nur in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.)
Mehr Effizienz bei öffentlichen Bauvorhaben und größtmögliche Transparenz bei Vergabeverfahren will die Landesregierung mit dem aktualisierten Richtpreisverzeichnis 2026 schaffen. (Foto: Shivendu Shukla/Unsplash. Das Foto darf nur in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.)

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 26. Juni die Aktualisierung des "Landesrichtpreisverzeichnisses für das Jahr 2026" genehmigt und damit einen wichtigen Schritt gesetzt, um die öffentlichen Arbeiten effizent zu verwalten und maximale Transparenz bei den Vergabeverfahren zu gewährleisten. 

Diese Maßnahme wurde in Übereinstimmung mit dem Gv.D. vom 31. März 2023, Nr. 36 verabschiedet, das die Regionen und autonomen Provinzen zur jährlichen Aktualisierung der Richtpreisverzeichnisse, nach den vom Kodex vorgesehenen Regeln, verpflichtet. In diesen Richtpreisverzeichnissen werden die Kosten für Produkte, die Anmietung von Geräten und die Arbeitskosten festgelegt, um den Höchstpreis für die zur Durchführung öffentlicher Arbeiten erforderlichen Komponenten zu bestimmen.

Die Verabschiedung des Richtpreisverzeichnisses 2026 ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen der Agentur für öffentliche Verträge (AOV) und der Handelskammer Bozen. Ziel der gemeinsamen Arbeit ist es, die Verwaltung der notwendigen Informationen zu optimieren, die von den lokalen öffentlichen Verwaltungen für die Ausschreibung öffentlicher Arbeiten und von den Wirtschaftsteilnehmern für die Abgabe ihrer besten Angebote benötigt werden.

Unterstrichen wird im Beschluss auch die Bedeutung der Einhaltung von Mindestumweltkriterien, die nun fester Bestandteil der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen sind. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, ist von den Gesetzesnormen vorgesehen, dass das Richtpreisverzeichnis am 31. Dezember eines jeden Jahres seine Gültigkeit verliert, aber bis zum 30. Juni des Folgejahres für Projekte verwendet werden kann, die bis zu diesem Datum genehmigt werden.

Die Analyse der Preisänderungen für das Richtpreisverzeichnis 2026 im Vergleich zum Vorjahr hat gezeigt, dass die Gesamtauswirkungen auf die Kosten für öffentliche Bauarbeiten insgesamt gering sind. Die Analyse basiert auf einem Warenkorb von 3500 Positionen aus etwa 100 Projekten und zeigt, dass die Kosten zu Preisen von 2025 von 40.024.429,93 Euro auf 41.341.427,95 Euro zu Preisen von 2026 steigen würden, was einer Änderung von nur +3,29 Prozent entspricht. Viele Positionen weisen Schwankungen auf, die teilweise sehr stark sind, sowohl nach oben als auch nach unten, was auf Korrekturen bei der Erstellung der Preisanalysen zurückzuführen ist.

"Mit dieser Aktualisierung setzt sich das Land nicht nur für eine effiziente und transparente Verwaltung des öffentlichen Auftragswesens ein, sondern trägt auch zur Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Arbeiten bei", unterstreicht Landeshauptmann Arno Kompatscher, der den Beschlussvorschlag vorgelegt hat. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht, um ein Höchstmaß an Transparenz und Information für alle Beteiligten und die Bevölkerung zu gewährleisten.

red/san