Omnibusgesetz: Klarere Regeln für den Abbau mineralischer Rohstoffe

03.07.2026, 12:13

Landtag genehmigt Artikel 24 des Omnibusgesetzes -  Änderungen schaffen laut Galateo mehr Rechtssicherheit, stärken Umweltschutz und ermöglichen bedarfsgerechte Planung von Abbauvorhaben

Der Südtiroler Landtag genehmigte den Artikel 24 des Omnibusgesetzes, der das Landesgesetz vom 16. August 2023, Nr. 19 über die Regelung des Abbaus mineralischer Rohstoffe ändert. (Foto: Pexels - Das Foto darf nur in Zusammenhang mit der Pressemitteilung verwendet werden.)
Der Südtiroler Landtag genehmigte den Artikel 24 des Omnibusgesetzes, der das Landesgesetz vom 16. August 2023, Nr. 19 über die Regelung des Abbaus mineralischer Rohstoffe ändert. (Foto: Pexels - Das Foto darf nur in Zusammenhang mit der Pressemitteilung verwendet werden.)

BOZEN (LPA). Der Südtiroler Landtag hat am 3. Juli Artikel 24 des Omnibusgesetzes genehmigt. Dieser sieht Änderungen am Landesgesetz vom 16. August 2023, Nr. 19 über die Regelung des Abbaus mineralischer Rohstoffe vor.

"Unser Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen der Versorgung mit Rohstoffen, dem Schutz der Umwelt und der Wahrung der Interessen der betroffenen Gebiete herzustellen. Gleichzeitig schaffen wir klare und verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger", erklärt Landesrat Marco Galateo.

Galateo betont, dass sich der Abbau mineralischer Rohstoffe nicht ausschließlich aus lokaler Perspektive betrachten lässt: "Es ist nachvollziehbar, dass niemand einen Steinbruch in unmittelbarer Nähe seines Wohnortes wünscht. Gleichzeitig sind diese Rohstoffe für das Bauwesen und zahlreiche öffentliche Bauvorhaben unverzichtbar. Entscheidungen müssen daher auf einem objektiv ermittelten Bedarf und auf transparenten Kriterien beruhen. So vermeiden wir eine unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Fälle."

Zudem verweist Galateo auf die enge Zusammenarbeit mit dem produktiven Sektor bei der Ausarbeitung der Änderungen: "Wir haben den Entwurf auch mit dem Baukollegium abgestimmt. Unser Ziel ist es, wirtschaftliche Entwicklung, den Erhalt von Arbeitsplätzen und den Schutz der Umwelt miteinander zu verbinden."

Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die Einführung einer Volumengrenze als maßgeblicher Referenzwert für mögliche Änderungen der Abbautätigkeit. Diese Regelung schafft mehr Klarheit und verbessert die Kontrollmöglichkeiten. Bei der Dauer der Konzessionen entfällt künftig die automatische Höchstgrenze von 20 Jahren. Stattdessen erfolgt die Bewertung im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Projektmerkmale und des tatsächlichen Bedarfs.

Der Landesrat begrüßt den angenommenen Änderungsantrag zur Streichung von Absatz 8, der die Torfgruben betrifft. "Dieses Thema erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung. Vor endgültigen Entscheidungen braucht es weitere Studien und Analysen", sagt Galateo.

Die beschlossenen Änderungen verschärfen zudem das Sanktionssystem und erhöhen dessen abschreckende Wirkung bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. "Das ist die Richtung, die wir der Reform geben wollten: klare Regeln, wirksame Kontrollen und die Sicherstellung, dass der Sektor weiterhin im Einklang mit dem öffentlichen Interesse und dem Schutz der Umwelt tätig sein kann", betont der Landesrat.

tl/pio