Ortspolizeigesetz: Richtlinien für Finanzierung sind beschlossen
Landesregierung hat Kostenbeteiligung für die Lokalpolizei genehmigt – Personalaufstockung und übergemeindliche Zusammenarbeit im Fokus
BOZEN (LPA). Ein entscheidender Grundstein für die Umsetzung des neuen Ortspolizeigesetzes ist gelegt: Die Landesregierung hat am 31. Juli die Richtlinien für die Beteiligung des Landes an den Kosten für die Verwaltung der Lokalpolizeidienste genehmigt. Wie berichtet, wird eine eigenständige Anreiz-Finanzierung zur Verfügung gestellt, um den Ausbau der Dienste zu fördern und die übergemeindliche Verwaltung zu stärken.
"Mehr, besser ausgebildete und professionell ausgerüstete Ortspolizisten kosten Geld. Mit den heute beschlossenen Finanzierungsrichtlinien schaffen wir die Voraussetzungen für die praktische Umsetzung unseres Ortspolizeigesetzes. Das eigenständige, von der Gemeindefinanzierung unabhängige Finanzierungssystem sorgt für langfristige Planungssicherheit und setzt gezielte Anreize für den Ausbau der Ortspolizeidienste sowie für eine stärkere übergemeindliche Zusammenarbeit", betont Landesrätin Ulli Mair.
Anreiz-Finanzierung für Ausbau oder Zusammenarbeit vorgesehen
Die Richtlinien wurden im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden ausgearbeitet, der am 10. Juli ein positives Gutachten zum Text abgegeben hat. Am 31. Juli stimmte denselben auch die Landesregierung zu und machte damit den Weg frei für die Finanzierung, die aus zwei Komponenten besteht: einer zur Förderung des Ausbaus der Dienste und einer zur Förderung der übergemeindlichen Zusammenarbeit.
"Die Förderung ist direkt an den personellen Ausbau der Ortspolizei gekoppelt und folgt einem einfachen Prinzip: Wer mehr aufstockt, bekommt mehr. Je näher ein Korps den vorgesehenen Sollwert von einem Polizisten je 1000 Einwohner erreicht, desto höher fällt auch der Beitrag aus. Damit schaffen wir einen klaren Anreiz für mehr Eigenverantwortung der Gemeinden im Bereich Sicherheit und Ordnung und gleichzeitig die Voraussetzung für mehr Präsenz sowie die umfassende Wahrnehmung des Aufgabenspektrums der Ortspolizei", erklärt Mair.
Anspruch auf die Finanzierung besteht ab einer Personalausstattung von 60 Prozent des Richtwertes von einem Ortspolizisten je 1000 Einwohner. Die Förderung steigt stufenweise an und erreicht bei einer Personalausstattung von mindestens 95 Prozent des Richtwertes den höchsten Koeffizienten.
Die zweite Finanzierungskomponente unterstützt die übergemeindliche Zusammenarbeit. Bei einer gemeinsamen Führung von mindestens drei Gemeinden werden jährlich 18.000 Euro pro Gemeinde, ab fünf Gemeinden 26.000 Euro pro Gemeinde und ab sieben Gemeinden 30.000 Euro pro Gemeinde gewährt. Diese Förderung ersetzt die bisherige Unterstützung im Rahmen der Gemeindefinanzierung und fällt höher aus als bisher.
"Sicherheit endet nicht an Gemeindegrenzen, und ein funktionierender Ortspolizeidienst lebt vom engen Austausch mit anderen. Wir fördern die übergemeindliche Zusammenarbeit daher künftig deutlich großzügiger als bisher, um Synergien zu nutzen, die Leistungsfähigkeit zu erhöhen und eine verlässliche Polizeipräsenz vor Ort zu gewährleisten", unterstreicht die Landesrätin.
Jährlich sechs Millionen Euro vorgesehen
Die Finanzierung wird künftig in zwei voneinander unabhängigen Semesterraten gewährt und ausbezahlt. Dadurch könnten Veränderungen bei der Personalausstattung im Laufe des Jahres zeitnah berücksichtigt werden. Für das Jahr 2026 gilt eine Übergangsregelung, da das zugrunde liegende Landesgesetz erst im Juni beschlossen wurde. Für 2026 stehen laut Landesgesetz bis zu vier Millionen Euro zur Verfügung, ab 2027 sind jährlich bis zu sechs Millionen Euro vorgesehen.
pir
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- "Mehr, besser ausgebildete und professionell ausgerüstete Ortspolizisten kosten Geld. Mit den heute beschlossenen Finanzierungsrichtlinien schaffen wir die Voraussetzungen für die praktische Umsetzung unseres Ortspolizeigesetzes. Das eigenständige, von der Gemeindefinanzierung unabhängige Finanzierungssystem sorgt für langfristige Planungssicherheit und setzt gezielte Anreize für den Ausbau der Ortspolizeidienste sowie für eine stärkere übergemeindliche Zusammenarbeit“, betont Landesrätin Ulli Mair. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri) » [IMG 2 MB]
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