Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen: Ab 2. November wieder möglich
Landeshauptmann Kompatscher hebt die Aussetzung auf – Zuständiges Amt des Landesgerichts zieht vorübergehend in die Garibaldistraße 4 in Bozen
BOZEN (LPA). Ab dem 2. November können die Sprachgruppenzugehörigkeits- bzw. Angliederungserklärungen wieder eingeholt werden. Das hat Landeshauptmann Arno Kompatscher mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 11 vom 22. Oktober 2026 verfügt. Damit wird die Aussetzung aufgehoben, die nach dem Einsturz eines Teils des Gebäudes des Landesgerichts Bozen mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 5 vom 17. Juli 2026 angeordnet worden war.
Neuer Sitz in der Garibaldistraße
Um die Tätigkeit des zuständigen Amtes rasch wieder aufnehmen zu können, hat das Land seine Immobilien überprüft. Gesucht wurde ein geeigneter und für die Bürgerinnen und Bürger gut erreichbarer Standort. Am besten geeignet war die Landesimmobilie in der Garibaldistraße 4 in Bozen. Sie wird nun vorübergehend als Sitz des für die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen zuständigen Amtes des Landesgerichts Bozen genutzt.
Übergabe an die Gemeinde Bozen verschiebt sich
Das Gebrauchsrecht an der Immobilie war bereits am 22. Oktober für 30 Jahre an die Gemeinde Bozen überlassen worden. Die Übergabe an die Gemeinde wird nun um drei Jahre verschoben.
pio