Wildcampen: Landesweit koordinierte Kontrollen

03.08.2026, 15:05

Landesforstkorps und Gemeindenverband gehen gemeinsam gegen zunehmendes Wildcamping in Südtirol vor - Kontrollen an allen Hotspots

BOZEN (LPA). Mit einer südtirolweiten Kontrollaktion hat das Landesforstkorps in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Gemeindenverband am 31. Juli ein Zeichen gegen das zunehmende Wildcamping in Südtirol gesetzt: Zeitgleich und koordiniert wurden in den verschiedenen Landesteilen bekannte Hotspots kontrolliert, um Verstöße festzustellen und gezielt gegen die Problematik vorzugehen. Bei den Kontrollen stellten die Forstbehörde und die Ortspolizei 21 Übertretungen fest und verhängten entsprechende Strafen.

"Es ist wichtig, dass wir hier aktiv handeln und nicht erst reagieren, wenn sich das Problem weiter verschärft", betont der zuständige Landesrat Luis Walcher: "Die Kontrollen haben auch eine Alarmfunktion: Sie zeigen, dass das Thema ernst genommen wird und dass wir dort eingreifen, wo Regeln nicht eingehalten werden. Die Aktion zeigt zudem, wie wichtig eine gute und enge Zusammenarbeit zwischen dem Landesforstkorps und dem Gemeindenverband ist. Nur durch ein koordiniertes Vorgehen können wir landesweit wirksam gegen Wildcamping vorgehen."

"Die Gemeinden spüren die Auswirkungen des Wildcampings immer stärker", unterstreicht der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes Dominik Oberstaller: "Neben den Belastungen für Natur und Umwelt entstehen auch Herausforderungen für die örtliche Infrastruktur sowie für das Zusammenleben mit der Bevölkerung. Deshalb ist es wichtig, dass die geltenden Regeln konsequent eingehalten und Kontrollen landesweit abgestimmt durchgeführt werden. Die Aktion zeigt, dass Gemeinden und Landesforstkorps gemeinsam Verantwortung übernehmen, um die Qualität unserer Lebensräume und die Attraktivität Südtirols zu erhalten."

Diese konzertierte Aktion ist Teil der laufenden Bemühungen, die Einhaltung der geltenden Bestimmungen sicherzustellen und die negativen Auswirkungen des Wildcampings einzudämmen. Das Campieren auf öffentlichem Grund ist verboten und lediglich in den dafür von der Gastgewerbeordnung und anderen Bestimmungen geregelten Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen zulässig (LPA hat berichtet). Besonders an stark frequentierten Orten kommt es immer wieder zu unerlaubtem Campieren und damit verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sowie zu Konflikten mit den Interessen der Gemeinden und der Bevölkerung. 

mac