WOBI-Geschäftslokale: Erleichterungen bei Vermietung
Landesregierung beschäftigt sich mit der aktuellen Nutzung der Immobilien – Zweckbestimmung und Preisreduzierungen können jetzt noch flexibler gehandhabt werden
BOZEN (LPA). Ein Großteil der Geschäftslokale, die sich im Eigentum des Wohnbauinstituts (WOBI) befinden, sind in der Landeshauptstadt Bozen angesiedelt. Die Besetzungsquote dieser Räume ist mit 87 Prozent bereits zufriedenstellend, trotzdem hat sich die Landesregierung am 30. Oktober damit beschäftigt, wie die Auslastung noch einmal verbessert werden könnte.
Derzeit werden die Geschäftslokale – in Bozen sind es insgesamt 128 – aufgrund einer internen Verordnung des WOBI vergeben. 111 Immobilien scheinen im Moment als vermietet auf (87 Prozent) und 17 stehen leer (13 Prozent). Die Ursachen dafür sind vielfältig, unter anderem können räumliche Gegebenheiten eine Rolle spielen. Der größte Anteil der Geschäftslokale wird privat/gewerblich genutzt, 15 Prozent sind gemeinnützigen Mietenden zugeteilt und 8 Prozent werden von öffentlichen Körperschaften betrieben, wie das Ressort für Wohnbau, Sicherheit und Gewaltprävention mitteilt.
"Die Lokale sollen möglichst vielen Interessierten offenstehen und einen Mehrwert für das jeweilige Stadtviertel schaffen. Dafür bestehen bereits heute verschiedene Möglichkeiten, die eine flexible Vergabe und auch unterschiedliche Nutzungsformen vorsehen. Wir wollen diese Spielräume gezielt weiterentwickeln und dort zusätzliche Anreize schaffen, wo sie sinnvoll sind, um auch bislang leerstehende Lokale einer passenden Nutzung zuzuführen", erklärt Wohnlandesrätin Ulli Mair.
Um die Vergabe leerstehender Immobilien weiter zu erleichtern, hat die Landesregierung nun weitere Lockerungen besprochen, die gegebenenfalls zur Anwendung kommen können. Zum einen die Möglichkeit, von einer Schätzung für den Basispreis abzusehen, wenn es im Umfeld des Lokals bereits vergleichbare Bezugswerte gibt. Zum anderen die weitere Erhöhung der Flexibilität, was Zweckbestimmung und Möglichkeiten der Preisreduzierung angeht.
"Falls es zu Schwierigkeiten kommt, die Geschäftslokale zu vermieten, können zum Beispiel die vorgesehenen Reduzierungen auf den Basispreis noch etwas erhöht werden", schildert Mair. Derzeit ist für Lokale, die der Nahversorgung dienen, eine Verringerung des Basispreises um 30 Prozent vorgesehen. Für öffentliche Körperschaften gilt eine Reduzierung von 50 Prozent und für Organisationen des Dritten Sektors bis zu 70 Prozent.
pir