Neue Förderung stärkt Erdbeeranbau in ländlichen Gebieten

30.10.2026, 11:00

Landesregierung beschließt Unterstützung für genossenschaftlichen Erdbeeranbau in strukturschwachen Gebieten - Für hochwertiges Pflanzmaterial sind Beiträge von bis zu 50 Prozent vorgesehen

Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher: "Die Förderung soll dem Rückgang des genossenschaftlich organisierten Erdbeeranbaus entgegenwirken, die Qualität und Wirtschaftlichkeit stärken und mehr Wertschöpfung in strukturschwachen ländlichen Gebieten bringen." (Foto: LPA/Maja Clara)
Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher: "Die Förderung soll dem Rückgang des genossenschaftlich organisierten Erdbeeranbaus entgegenwirken, die Qualität und Wirtschaftlichkeit stärken und mehr Wertschöpfung in strukturschwachen ländlichen Gebieten bringen." (Foto: LPA/Maja Clara)

BOZEN (LPA). Der Erdbeeranbau soll in Südtirols strukturschwachen ländlichen Gebieten wieder an Bedeutung gewinnen. Die am 30. Oktober von der Landesregierung genehmigten neuen Förderrichtlinien unterstützen Genossenschaften beim Kauf hochwertiger Erdbeerpflanzen, die einem hohen Zertifizierungsstandard entsprechen. Dafür sind jährlich schätzungsweise 100.000 Euro vorgesehen.

"Die Förderung soll dem Rückgang des genossenschaftlich organisierten Erdbeeranbaus entgegenwirken, die Qualität und Wirtschaftlichkeit stärken und mehr Wertschöpfung in strukturschwachen ländlichen Gebieten bringen. Die Genossenschaften sind im Fokus der Unterstützung, denn sie arbeiten zwar kostenintensiver, aber durch ihre fachliche Begleitung vom Anbau bis zur Vermarktung sind sie Garant für Professionalität, Service und hohe Qualität der Produkte", unterstreicht Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher.

Anspruchsberechtigt sind daher Genossenschaften mit einem Betriebssitz in Südtirol, die Erdbeeren überwiegend in strukturschwachen ländlichen Gebieten des Landes produzieren, verarbeiten und vermarkten. Gefördert wird der Kauf von gesundem, hochwertigen Pflanzmaterial.

Die Pflanzen müssen mit einem Pflanzenpass versehen sein, der ihre Herkunft und die Einhaltung der Pflanzengesundheitsvorschriften dokumentiert. Sie sind bei registrierten Anbietern zu beziehen, die zur Ausstellung dieses Nachweises berechtigt sind.

Der Beitrag beträgt bis zu 50 Prozent der anerkannten Ausgaben. Für diese und andere unter dieselbe europäische Beihilferegelung fallende Förderungen gilt für jede Genossenschaft insgesamt eine Obergrenze von 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren.

Anträge können vom 15. Februar bis zum 30. September beim Landesamt für Obst- und Weinbau und Landespflanzenschutzdienst in der Landesabteilung Landwirtschaft eingereicht werden – in jedem Fall vor Beginn des Pflanzenkaufs. Beizulegen sind eine Beschreibung des Vorhabens und des Betriebs sowie ein detaillierter Kostenvoranschlag. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der vorgeschriebenen Abrechnungsunterlagen.

mac