Stärkung sozialer Mobilität und Angebote für Menschen mit Behinderung
Landesregierung genehmigt Anpassung von Tarifen und Nutzungsbedingungen für mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat in der Sitzung vom 30. Oktober Änderungen am Tarifsystem des öffentlichen Nahverkehrs genehmigt. Diese setzen einen klaren sozialen Schwerpunkt. Im Mittelpunkt stehen Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: Der Zugang zum südtirolmobil 365 Pass Free wird erweitert, Begleitpersonen können künftig kostenlos mitfahren und Inhaberinnen und Inhaber der European Disability Card erhalten eine Ermäßigung auf Mobilcards. Weitere Änderungen betreffen den neuen Social Pass, Assistenzhunde sowie die Nutzung von Fahrradboxen.
"Die verschiedenen Anpassungen bei den Tarifen folgen europäischen Standards im Sozialbereich bzw. bringen ein paar Erleichterungen mit sich" erklärt Landesrat Alfreider. "Gerade für die Harmonisierung der Schwelle von 67 Prozent Invalidität fand sich deshalb im Landtag ein breiter Konsens", betont der Landesrat.
Südtirolmobil 365 Pass Free künftig ab 67 Prozent Invalidität
Die Voraussetzungen für den Erhalt des südtirolmobil 365 Pass Free werden gelockert. Während der Pass derzeit ab einem Invaliditätsgrad von 74 Prozent gewährt wird, liegt die Schwelle künftig bei 67 Prozent. Dieser Wert entspricht der geltenden Voraussetzung für den Erhalt des Europäischen Behindertenausweises.
Damit können künftig rund 1.600 zusätzliche Personen den kostenlosen Pass beantragen.
Kostenlose Begleitperson ab 1. Juni 2027
Ab 1. Juni 2027 können Inhaberinnen und Inhaber eines südtirolmobil 365 Pass Free oder eines südtirolmobil 365 Pass Free* eine Begleitperson kostenlos in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen. Der Pass Free* ist für Menschen vorgesehen, die körperlich nicht in der Lage sind, selbst zu entwerten, daher gilt er als Sichtausweis für den Pass-Inhaber und dessen Begleitperson als Sichtausweis. Beim regulären Pass Free entwertet die Nutzerin oder der Nutzer wie gewohnt für sich selbst und erfasst die Begleitperson über einen Zusatzdienst. Die dafür notwendige technische Funktion soll innerhalb von rund sechs Monaten umgesetzt werden.
50 Prozent Ermäßigung mit der European Disability Card
Menschen mit Behinderung, die nicht in Südtirol ansässig sind, erhalten bislang keine Vergünstigung im öffentlichen Nahverkehr. Von Fahrgästen wurde wiederholt der Wunsch geäußert, auch für diese Personengruppe eine entsprechende Vergünstigung vorzusehen. Diesem Anliegen wird mit der neuen Regelung Rechnung getragen: Inhaberinnen und Inhaber einer European Disability Card erhalten künftig 50 Prozent Ermäßigung auf die Mobilcard-Produktpalette.
Damit gilt ein einheitliches Konzept: In Südtirol ansässige Personen mit einem Invaliditätsgrad ab 67 Prozent nutzen den Pass Free beziehungsweise Free*. Nicht in Südtirol ansässige Personen mit entsprechendem Nachweis erhalten über die European Disability Card vergünstigte Mobilcards. Diese Regelung wird zunächst ein Jahr lang getestet.
Social Pass für Fahrten zu Betreuung und Arbeitseingliederung
Neu in den Tarifbeschluss aufgenommen wird der Social Pass. Das mit dem Amt für Menschen mit Behinderung abgestimmte Angebot richtet sich an Menschen mit einem Invaliditätsgrad unter 67 Prozent, die in sozialen Einrichtungen des Landes betreut werden oder an Maßnahmen zur Arbeitseingliederung teilnehmen, etwa in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Der Social Pass ist kostenlos und gilt ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnort und Betreuungseinrichtung beziehungsweise Werkstätte. Zuvor erhielten die Betroffenen einen Schulpass. Mit der Umstellung des Antragsverfahrens für Schülertransporte wurde dieser Fahrschein abgeschafft. Da die meisten Anspruchsberechtigten keine Schülerinnen oder Schüler sind, wird das Angebot nun unter einer treffenderen Bezeichnung weitergeführt.
Assistenzhunde werden Blindenhunden gleichgestellt
Assistenzhunde werden künftig Blindenhunden gleichgestellt. Mit entsprechendem Zertifikat können sie kostenlos und ohne Maulkorb befördert werden. Die Änderung geht auf einen Antrag der Antidiskriminierungsbeauftragten zurück.
red/kat