Unterstützungsleistung für über 65-jährige: Anpassungen gutgeheißen

06.11.2026, 11:41

Landesregierung befasst sich auf Antrag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer mit Unterstützungsleistung – 2026 sind 2834 Personen über 65 Jahren anspruchsberechtigt

Über 2800 Seniorinnen und Senioren über 65 Jahren haben Anspruch auf die Unterstützungsleistung, die über die INPS/NISF ausbezahlt wird. Das Land stellt dafür 9,61 Millionen Euro bereit. (Foto: Pixabay. Das Foto darf nur im Zusammenhang mit dieser Aussendung verwendet werden.)
Über 2800 Seniorinnen und Senioren über 65 Jahren haben Anspruch auf die Unterstützungsleistung, die über die INPS/NISF ausbezahlt wird. Das Land stellt dafür 9,61 Millionen Euro bereit. (Foto: Pixabay. Das Foto darf nur im Zusammenhang mit dieser Aussendung verwendet werden.)

BOZEN (LPA). Im Jahr 2026 haben 2834 Seniorinnen und Senioren über 65 Jahren Anspruch auf die Unterstützungsleistung, die über das INPS/NISF ausbezahlt wird. Das Land stellt dafür insgesamt 9,61 Millionen Euro zur Verfügung. Damit im kommenden Jahr die Treffsicherheit weiter ausgebaut wird, wurde bereits im Sommer mit den Sozialpartnern über nötige Anpassungen gesprochen (LPA hat berichtet). Am 6. November hat sich auf Antrag von Sozial- und Seniorenlandesrätin Rosmarie Pamer die Landesregierung mit dem Thema befasst und den Änderungen zugestimmt. "Bei dieser Leistung ging es von Anfang an darum, jene Menschen zu unterstützen, die im Alter mit ihrem Einkommen kaum auskommen. Nach mehreren Anpassungen und Erfahrungswerten sind wir überzeugt, dass wir mit den Neuerungen für 2027 diesem Ziel einen wichtigen Schritt näher kommen", betont Landesrätin Pamer.

Vorgesehen ist dabei die Ausbezahlung an alle Haushalte, in denen Über 65-Jährige leben und die eine ISEE unter 20.000 Euro vorweisen können. Der Bezug einer Rente ist somit keine allgemeine Voraussetzung mehr. Somit wird die bisherige monatliche Einkommensgrenze von 1000 Euro abgeschafft. Neu festgelegt werden sollen gestaffelte Monatsbeträge (150, 250 oder 350 Euro, je nach ISEE-Wert), bisher wurde der Betrag aus der Differenz des monatlichen Renteneinkommens und dem Maximalbetrag von 1000 Euro berechnet. Außerdem sind Erhöhungen für all jene geplant, die seit mindestens 20 Jahren Beiträge in Pflichtversicherungen einzahlen. Ebenso ist geplant, dass die Unterstützungsleistung im Falle von mehr als einer Person über 65 Jahren innerhalb derselben Familiengemeinschaft als erhöhter Beitrag ausbezahlt wird, und zwar mit dem Faktor 1,3. Der Zuschuss wird bei der Berechnung der Leistungen der finanziellen Sozialhilfe nicht berücksichtigt.

ck