Zweisprachigkeitsprüfungen: Land und unibz bestätigen Zusammenarbeit

06.11.2026, 11:01

Kooperationsabkommen stärkt die fachliche Begleitung der Prüfungen und die Anerkennung von Sprachzertifikaten – Gemeinsame Weiterbildungen ab 2027

Die Landesregierung will die Kooperation mit der Freien Universität Bozen (unibz) zur fachlichen und wissenschaftlichen Begleitung der Zweisprachigkeits- und Ladinischprüfungen weiter führen. (Foto: LPA/Greta Stuefer)
Die Landesregierung will die Kooperation mit der Freien Universität Bozen (unibz) zur fachlichen und wissenschaftlichen Begleitung der Zweisprachigkeits- und Ladinischprüfungen weiter führen. (Foto: LPA/Greta Stuefer)

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 6. November das Kooperationsabkommen zwischen dem Land Südtirol und der Freien Universität Bozen (unibz) zur fachlichen und wissenschaftlichen Begleitung der Zweisprachigkeits- und Ladinischprüfungen genehmigt. Ziel ist es, die Prüfungsqualität weiterzuentwickeln und die Anerkennung von Sprachzertifikaten und universtitären Studientiteln zu unterstützen.

"Die Zweisprachigkeitsprüfungen und die Ladinischprüfungen sind ein wichtiger Bestandteil der sprachlichen Autonomie Südtirols. Damit sie verlässlich und nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt werden, braucht es fachliche Begleitung und regelmäßige Weiterbildung", sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Die Universität berät das Land weiterhin bei der Anerkennung von Sprachzertifikaten für Deutsch und Italienisch sowie bei der Einordnung von Universitätsstudiengängen. Die Gutachten dienen als fachliche Grundlage für die Entscheidungen des Landes. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung bleibt bei der zuständigen Landesdienststelle.

Das Sprachenzentrum der unibz erstellt jährlich ein Verzeichnis der Sprachzertifikate, die den Niveaus der Zweisprachigkeitsprüfung gleichgestellt sind. Mit dem Land werden auch Kriterien für die Anerkennung digital erworbener Zertifikate festgelegt. 

Ein weiterer Schwerpunkt ist die wissenschaftliche Begleitung der Prüfungen. Dazu erstellt der wissenschaftliche Beirat einen Beobachtungsbogen, der den Prüferinnen und Prüfern helfen soll, ihre Arbeit gemeinsam zu reflektieren und voneinander zu lernen.

Gemeinsame Weiterbildung ab 2027

Auch ab 2027 sind gemeinsame Weiterbildungen für die Prüferinnen und Prüfer des Landes und der Universität geplant. Dabei geht es um die Durchführung und Bewertung mündlicher Prüfungen sowie die Beurteilung schriftlicher Arbeiten nach den Kriterien des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS).

Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen des Programmabkommens zwischen dem Land und der unibz für 2026 bis 2028. Die Leistungen der Universität sind bereits durch die Grundfinanzierung abgedeckt. Für das Land entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Vergütung der Referentinnen und Referenten für die Weiterbildungen übernimmt das Land.

Das Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2028 und kann einvernehmlich verlängert werden. Mit dem Beschluss vom 6. November hat die Landesregierung Kompatscher ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

pio